Ein Bundestagsabgeordneter sagte einmal: Müssen wir uns da wundern, wenn eine deutsche Krankenkasse einen Arzt auf Schadensersatz verklagt, weil er zu spät erkannt habe, dass eine Patientin ein behindertes Kind erwartet? Durch die Geburt des Kindes müsse die „Gesundheitskasse“ Geld aufwenden, das durch eine Abtreibung eingespart worden wäre. So ist es geschehen. So wird das vermeintliche Recht auf Abtreibung zur Pflicht ... Wenn Abtreibung praktisch bis zur Geburt erlaubt ist, stellt sich unvermeidlich die Frage der Früheuthanasie. In den Ländern, in denen Euthanasie an Alten und Kranken mehr oder weniger offen praktiziert wird, fing die Euthansiedebatte immer mit einem besonders schwer behinderten Kind an – und dann gab es kein Halten mehr“ (Idea 20/99).

Euthanasie heißt „schöner Tod“. Der Begriff wird verwendet, wenn jemand in die Tötung einwilligt, aber auch wenn er nicht einwilligt. Nicht einwilligen können die Kinder im Mutterleib. Was an ihnen geschieht, ist Mord. Sie werden „beseitigt“, weil zum Beispiel ihre Behinderung nicht tragbar sei.

Das kommt mir bekannt vor. In Berlin steht ein Mahnmal, der an die Euthanasiemorde im Dritten Reich erinnert. Auf einer Gedenkplatte steht: „Hier wurden fast 200.000 wehrlose Menschen umgebracht. Ihr Leben wurde als ,lebensunwert‘ bezeichnet, ihre Ermordung hieß ,Euthanasie‘. Sie starben in den Gaskammern …“

Mord, weil jemand als lebensunwert eingestuft wurde – gibt es das heute nicht auch, tausendfach? Der Mord an Behinderten geschieht zwar im Mutterleib, nicht einer Gaskammer. Aber ändert das etwas Grundsätzliches?

Liebe Leser, das Leben gehört Gott. Wir haben kein Recht, darüber zu verfügen. Wenn wir es doch getan haben, gibt es heute noch Vergebung der Schuld und ein gereinigtes Gewissen durch den Glauben an den Herrn Jesus. „Glaube an den Herrn Jesus, und du wirst errettet werden, du und dein Haus.“