Was für Sünden können Menschen vergeben? Doch nur die Sünden, die ihnen selber angetan worden sind. Wir können doch sonst einem Menschen keine Vergebung zusprechen. Das ist richtig und doch nicht richtig.

Wenn es um die Lebensschuld eines Menschen geht und um die Frage, wo er die Ewigkeit zubringen wird, hat kein Staubgeborener das Recht, ein Wörtchen mitzureden. Über Himmel und Hölle verfügen wir nicht. Das steht Gott allein zu. Hier können wir niemand die Sündern vergeben.

Aber Gott hat doch im Blick auf die Erde Menschen die Vergebung der Sünden gewissermaßen in die Hände gelegt. Wir können deshalb von administrativer (verwaltungsmäßiger) Sündenvergebung sprechen, die uns anvertraut worden ist.

In Johannes 20,23 steht: „Welchen irgend ihr die Sünden vergebt, denen sind sie vergeben, welchen irgend ihr sie behaltet, sind sie behalten“. Jünger Jesu verwalten die Wahrheit der Sündenvergebung. Sie tun das, indem sie Menschen die Vergebung der Sünden im Namen des Herrn Jesus verkünden und durch die Taufe in das Reich der Himmel einführen. Zu Paulus sagte Ananias einst: „Steh auf, lass dich taufen und deine Sünden abwaschen, indem du seinen Namen anrufst“ (Apg 22,16). Dem Bekenntnis nach war Saulus zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den Platz auf der Erde gelangt, wo die Wahrheit von der Vergebung gekannt und verwaltet wird. Er stand noch nicht auf dem Boden des Christentums. Da man sich selbst nicht taufen kann, ist man auf andere angewiesen, die einen „offiziell“ zu einem Jünger des Herrn machen.

Wir sehen in der Apostelgeschichte wie Petrus das, was der Herr in Johannes 20 gesagt hatte, umsetzte. Er sagte zu den Volksmengen: „Tut Buße, und jeder von euch werde getauft auf den Namen Jesu Christi zur [im Hinblick auf die] Vergebung eurer Sünden“ (Apg 2,38). Auch Simon der Zauberer wurde (später) getauft. Doch als es sich erwies, dass sein Herz nicht aufrichtig war vor Gott, „behielt“ Petrus diesem Mann die Sünden, indem er klar verkündigte, dass Simon immer noch auf dem Weg zur Hölle war (Apg 8). Wenn Philippus das vorher erkannt hätte, hätte er ihn nicht getauft, und dem Zauberer insofern die „Sünden behalten“. Diese Art der Vergebung steht in der persönlichen Verantwortung und hat mit dem Reich Gottes zu tun. Wie ernst ist unsere Verantwortung als Christen, die Botschaft der Sündenvergebung, die nur im Christentum gekannt wird, auszubreiten und nur diejenigen zu taufen, die die Botschaft auch wirklich angenommen haben.

Dann gibt es noch eine Vergebung durch die örtliche Versammlung. Dabei geht es um „drinnen“ und „draußen“ und um „binden“ und „lösen“ (1. Kor 5; Mt 18). Wenn ein Böser aus der Mitte der Kinder Gottes an einem Ort hinausgetan werden muss (1. Kor 5,2.13), dann ist so jemand „gebunden“ (Mt 18,18). Kommt diese Person zurecht, wie das in Korinth der Fall gewesen war, dann ist die Versammlung gehalten, so jemand zu „lösen“. Sie kann und soll nun dem Hinausgetanen „vergeben“ (wie sich der Apostel Paulus in 2. Kor 2,7 ausdrückt), indem sie so jemand wieder in ihre Mitte aufnimmt und Umgang mit ihm pflegt. Diese Vergebung durch die Versammlung in Korinth wollte der Apostel Paulus anerkennen (2. Kor 2,10).

Wenn ein Gläubiger nicht durch die Versammlung „gelöst“ wurde, liegt die Schuld noch nach außen hin auf ihm, auch wenn er innerlich wiederherstellt und ihm von Gott dem Vater vergeben worden ist (die Frage nach der ewigen Vergebung wird hier, nebenbei gesagt, nicht berührt, vgl. 1. Kor 5,5). Wie ernst ist die Verantwortung einer Versammlung, zur rechten Zeit zu binden und lösen! Solange eine Person durch die örtliche Versammlung gebunden ist, können wir mit ihr grundsätzlich keine Gemeinschaft haben.