Das göttliche Verbot in diesem Abschnitt unseres Kapitels bezieht sich auf nahe Verwandtschaften und beruht einfach auf dem göttlichen Willen und der göttlichen Autorität, die in den Worten „Ich bin der HERR“ zum Ausdruck kommt. Die Ehe war bis auf die Anfangszeit nicht dazu da, das eigene Fleisch zu vereinigen, weder im Rahmen der natürlichen Verwandtschaft noch in Verbindung mit anderen nah verwandten Personen.

Unser Abschnitt öffnet mit einer sehr eindrücklichen Betonung: „Kein Mensch, etc.“, und die Septuaginta folgt dieser Lesart genau. Es geht also darum, die Aufmerksamkeit der Menschen zu wecken, denn die Ehe ist nur dann ehrenhaft, wenn der Wille Gottes beachtet wird. Hebreär 13,4 billigt in keiner Weise eine verbotene Vereinigung, was wir verstehen, wenn wir die tatsächliche Wiedergabe betrachten: „Die Ehe sei geehrt in allem (nicht bei oder unter allen, wie die Revisoren behaupten) und das Ehebett unbefleckt“. Die Satzstruktur verhält sich vorher wie nachher genau gleich. Es ist eine Aufforderung und keine Bestätigung wie in der A. V. bei Wiclif, Granmer und den Übersetzern aus Genf. Die rhemische Übersetzung ist hier sprachlich falsch und soll mit der Vulgata in Einklang gebracht werden, die das Griechische in der gleichen Weise auffasst wie Peschito, Wiclif, etc. Nur Tyndale hat Recht.

Der HERR stellt sein Angesicht gegen solche Vereinigungen und Freibriefe, wie sie uns hier beschrieben werden. Sein Name selbst steht als ernste Garantie vom Anfang bis zum Ende unseres Kapitels all diesen Praktiken gegenüber. Erlaubte es sich ein Israelit, von seiner Leidenschaft weggerissen zu werden, war das Rebellion gegenüber dem HERRN und nur zu seinem eigenen Verderben.

Die Beziehung der Ehe war, was diese nahen Verwandtschaftsverhältnisse angeht, unnatürlich und entehrend, je nachdem wie eng die verwandtschaftliche Beziehung war. Die geschlechtliche Gemeinschaft, welche ausschließlich innerhalb der Ehe und nirgendwo sonst ihren berechtigten Platz hat, ist in diesem Zusammenhang in höchstem Maße sündig und schändlich, ob es sich dabei um übergeordnete Personen wie den Vater oder die Mutter handelt oder solche, die auf gleicher Ebene stehen wie die Schwester (durch wen diese auch geboren sein mochte), bzw. nachrangige Personen wie die Schwiegertochter. Wer würde darüber hinaus so dreist sein zu leugnen, dass die jeweiligen Partner hier nicht eingeschlossen sind, auch wenn sie nicht explizit genannt werden? In unserem Abschnitt ist es der Mann, der angesprochen wird, aber es ist sicher so, dass die Frau nicht weniger adressiert wird. Außerdem geht das Verbot über die Blutverwandtschaft hinaus und richtet sich in gleicher Weise an die, welche in eine eheliche Beziehung hineingekommen sind. Es ist von größter Wichtigkeit, eine echte Zuneigung zwischen allen zu pflegen, die sich in einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung befinden. Auf der anderen Seite ist es umso grundlegender, dass ihre gegenseitige Liebe in aller Reinheit geordnet ist.

Es gibt eine besonders hervorgehobene Ausnahme, die notwendig wurde, um die Erbfolge der Stämme in Israel aufrechtzuerhalten. Sie bestand zwar auch außerhalb von Israel, sollte aber nur dort und nicht etwa unter Christen angewendet werden. Es geht um das Levirat, oder auch: die Schwagerpflicht. Sie trat dann in Kraft, wenn ein Mann kinderlos gestorben war und sein Bruder, bzw. naher Verwandter dazu aufgerufen war, dem Verstorbenen Nachkommen zu erwecken. Das Ziel dabei war es, den Familienstamm und damit verbunden, das Erbe, zu bewahren. Diese Regelung war so bedeutsam, dass, wenn der nahe Verwandte sie ablehnte, die Witwe in aller Öffentlichkeit berechtigt war, seinen Schuh  zu lösen und ihm ins Gesicht zu spucken.

Vers 17 bezieht das Verbot anschließend weiter und geht auf die unnatürliche und unvereinbare Geschlechtsgemeinschaft mit einer Frau und ihrer Tochter ein, bzw. der Tochter ihres Sohnes oder der Tochter ihrer Tochter, mochten sie ihm auch alle unbekannt sein. In Vers 18 wird einem Israeliten verboten, zwei Töchter gleichzeitig zu haben, und wird der Grund dafür angegeben. Die Christenheit geht der Sache auf den Grund, wenn sie sich wie unser Herr das in Erinnerung ruft, was am Anfang war, als Gott einen Mann und eine Frau erschuf. Verlor ein Mann seine Frau durch den Tod, so war er nicht nur frei, eine andere zu heiraten, sondern würde im Hinblick auf seine Kinder und sich selbst auch seine Aufgabe darin sehen dürfen.

[Übersetzt von Stephan Keune]