Pars pro toto ist lateinisch und bedeutet übersetzt: Ein Teil [steht] für das Ganze. Als Beispiel wird in Wikipedia die Beschneidung genannt. Wenn das auch nicht weiter ausgeführt und richtig erklärt wird, so ist das Beispiel doch sehr gut!

Denn darum geht es bei der Beschneidung: Mit dem Messer des Gerichts wurde ein kleiner Teil des Körpers entfernt; das aber deutete das Gericht über den ganzen natürlichen, sündigen Menschen an. Ein Teil steht für das Ganze.

Schon im Alten Testament machen verschiedene Stellen deutlich, dass die Beschneidung nicht einfach ein chirurgischer Eingriff ist, sondern eine symbolische Bedeutung hat. Es wird von unbeschnittenen Lippen, Ohren und Herzen geredet (2. Mo 6,12.30; 3. Mo 26,41; 5. Mo 10,16; 30,6; Jer 6,10; 9,25; Hes 44,7).

Im Neuen Testament finden wir die Wirklichkeit dieses Vorbilds: Die Gläubige sind beschnitten worden. Natürlich nicht in einer Beschneidung, die mit Händen geschehen ist, sondern in der Beschneidung des Christus (Kol 2,11). Die Beschneidung des Christus ist sein Leiden und Sterben am Kreuz für die Sünde, an der wir „Anteil bekommen“, wenn wir an das Erlösungswerk glauben. Dann gehören wir zur wahren „Beschneidung“ (Phil 3,3), der „Leib des Fleisches“ ist ausgezogen und wir sind nicht mehr in der „Vorhaut unseres Fleisches“ (Kol  2,11.13). Wir sind der Stellung nach keine Sünder mehr und der alte Mensch ist, und zwar vollständig, vor Gott richterlich verurteilt worden. Wir sollen nun dieses Gericht über unser „altes Ich“ anerkennen und jeden Tag im Selbstgericht leben.