„Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich in ihrer Mitte“ (Mt 18,20). Dieser Satz ist die Magna Charta der Gemeinde (Versammlung). Und es gibt wohl kaum eine Zusammenkunft von Christen, die sich nicht auf diese Zusage des Herrn beruft. Doch sich allein darauf zu berufen, genügt nicht.

Das wird ganz deutlich, wenn wir daran denken, dass Bitten, die im Namen des Herrn Jesus gesprochen werden, die Zusage der Erhörung haben (Joh 14,14). Nun ist es eben nicht ausreichend, um Erhörung zu erfahren, am Ende eines Gebets einfach hinzuzufügen: „Wir bitten dies im Namen Jesu.“

Was ist denn notwendig? Es ist notwendig, dass wir in Übereinstimmung mit dem Willen des Herrn Jesus beten. Dann erfahren wir die Zusage der Erhörung nach Johannes 14,14. Und so ist es auch mit Matthäus 18,20: Wenn wir uns in Überstimmung mit dem Willen des Herrn um Ihn versammeln, erleben wir, wie sich seine Zusage erfüllt: „Da bin ich in ihrer Mitte.“