Das, was uns am Richterstuhl vielleicht stärker als vermutet beschäftigen wird, ist das, was wir nicht getan haben – unsere Unterlassungssünden. Jakobus schreibt: „Wer nun weiß, Gutes zu tun, und tut es nicht, dem ist es Sünde“ (Kap. 4,17).

In Matthäus 25,41 (beim Gericht der Lebendigen zu Beginn des Friedensreiches) lesen wir die Worte: „Dann wird er [der König, der Herr Jesus] auch zu denen zur Linken sagen: Geht von mir, Verfluchte, in das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist; denn ich war hungrig, und ihr gabt mir nicht zu essen; ich war durstig, und ihr gabt mir nicht zu trinken; ich war Fremdling, und ihr nahmt mich nicht auf; nackt, und ihr bekleidetet mich nicht; krank und im Gefängnis, und ihr besuchtet mich nicht. Dann werden auch sie antworten und sagen: Herr, wann sahen wir dich hungrig oder durstig oder als Fremdling oder nackt oder krank oder im Gefängnis und haben dir nicht gedient? Dann wird er ihnen antworten und sagen: Wahrlich, ich sage euch, insofern ihr es einem dieser Geringsten nicht getan habt, habt ihr es auch mir nicht getan.“

Diesen Vorwurf kann man so zusammenfassen: „Ihr habt nur an euch gedacht und nicht an andere, ihr ward gleichgültig.“ Trifft das nicht auch oft auf uns zu? Wie oft sind wir nur mit uns (und unserer Familie) beschäftigt? Wenn wir nächstes Mal allein unser Essen herunterschlingen, sollten wir vielleicht daran denken, dass dies eine Sünde sein könnte!