„Wer also irgend das Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt unwürdiglich, wird des Leibes und Blutes des Herrn schuldig sein. Ein jeder aber prüfe sich selbst, und so esse er von dem Brote und trinke von dem Kelche“ (1. Kor 11,27.28).

Essen wir so und trinken wir so? Oder ist das Mahl des Herrn eine regelmäßige und beständige Gewohnheit für uns geworden, dass seine Feierlichkeit nur wenig gefühlt wird? Es ist sehr zu befürchten, dass dies der Fall ist und dass manche nach einer Woche voll Gleichgültigkeit und Kälte leichtsinnig dem Tisch nahen, mit schlechtem Gewissen und weltlichem Herzen, mit teilweise oder ganz uneingestandener Sünde. Ungerichtete Sünde aber hindert jede Gemeinschaft.

Unter solchen Umständen stimmt unsere Gegenwart nicht nur den Ton der ganzen Versammlung herab, sondern wir kommen unter das schreckliche Gericht, von dem dieses Kapitel redet.

Es ist wahr, was jemand geschrieben hat: „Der Tod Christi hat die Sünde abgeschafft. Sünde oder Gleichgültigkeit mit der Verkündigung dieses Todes in Verbindung zu bringen, heißt daher, den Tod Christi zu entweihen. … Sünde in die Gegenwart des Sinnbildes zu bringen, das den Tod selbst darstellt, den Er für die Sünde litt, ist etwas, was nicht geduldet werden kann.“

Kein Wunder, dass die Erinnerung an den Herrn kalt und lieblos, dass die Anbetung schwach ist oder ganz fehlt, wenn der Tisch von solchen umgeben ist, die unwürdiglich essen und trinken.

Trunkenheit, die unter den Korinthern bis zu ihrer Bekehrung als ein religiöser Brauch gelebt wurde, war sicher eine schreckliche Sünde gegen den Herrn. Aber was ist sie im Vergleich mit dem fürchterlichen, gleichgültigen und verhärteten Zustand, in dem jetzt viele  seinem Tisch nahen? Und wie besonders schrecklich ist es, wenn dies der Fall ist unter solchen, denen seine Liebe sowie der Charakter und die Heiligkeit dieses Tisches bekanntgemacht wurden!

Denkt an seine Augen wie Feuerflammen, die herniederschauen auf solche Seelen in unseren Sonntagmorgen-Versammlungen! Sicher essen und trinken viele sich selbst Gericht.