Aus einem Brief von Bruder J.N.Darby vom 11.Februar 1876 über die Vorbereitung von Versammlungsbeschlüßen. (Letters of J.N.D., Teil II, Seite 364).

Zusammenkünfte einzelner Brüdern, die für die Heiligen Sorge tragen und ihnen dienen, sind sehr erwünscht. Doch können sie nicht als „die Versammlung“ handeln, wiewohl sie der Versammlung auf jede mögliche Weise dienen können. Diese Streitfrage ist in Neuseeland aufgekommen. Dort war dies zur Gewohnheit geworden, so dass (selbst in Zuchtfragen), dass Gewissen der Versammlung als Ganzes nicht geübt wurde. Solche Zusammenkünfte können – wenn die Versammelten Gott gemäß für die Heiligen besorgt sind – der ganzen Versammlung viele ermüdende und peinliche Einzelheiten ersparen. Wenn aber eine Sache das Gewissen der ganzen Versammlung berührt, dann muss sie vor die Versammlung gebracht werden, damit auch das Gewissen aller vor Gott in Übung kommt. Die Gewohnheit, dass einzelne Brüder für die ganze Versammlung Beschlüsse fassen (dabei selbst der Brüderstunde fast keine Auskunft geben), ist in Neuseeland fast allgemein geworden. Es führt dahin, dass diese Angelegenheiten zwei oder drei Brüdern überlassen wurde, und dann noch solchen mit einem sehr aktiven Geist. Vor uns steht aber der wichtige Punkt, dass, wenn erforderlich, das Gewissen der ganzen Versmmlung erreicht werden muss, und in Fragen der Zucht und des Ausschlusses ist es immer erforderlich. Dennoch können ernste, gottesfürchtige Brüder, wenn es darum geht, die moralische Tragweite einer Sache zu erforschen, sehr nützlich sein.