„Der uns aber mit euch befestigt in Christus und uns gesalbt hat, ist Gott, der uns auch versiegelt hat und hat das Unterpfand des Geistes in unsere Herzen gegeben“ (2. Kor 1,21.22).
Dies ist in mancher Hinsicht eine bemerkenswerte Stelle. Wie überall in diesem Brief wird alles auf Gott zurückgeführt (vgl. 2. Kor 5,18). Er ist es, der uns „mit euch befestigt in (o. „fest verbindet mit“) Christus“; er ist es auch, der uns gesalbt hat und „der uns auch versiegelt und das Unterpfand des Geistes in unsere Herzen gegeben“ hat.
Wir finden hier also drei Merkmale des Wohnens des Heiligen Geistes in dem Gläubigen. Zuerst als Salbung. Die Söhne Aarons wurden, nachdem sie mit dem Blut besprengt worden waren, gesalbt, zusammen mit Aaron, der als Vorbild von Christus als Einziger ohne Blut gesalbt wurde. So wurde auch unser geliebter Herr bei seiner Taufe gesalbt (Mt 3; vgl. Apg 10,38). Dann, nach seinem Tod, seiner Auferstehung und Himmelfahrt empfing er vom Vater die Verheißung des Heiligen Geistes, und er schüttete selbst am Tag der Pfingsten den Geist auf die Seinen aus (Apg 2,33). Die kostbare Salbung auf ihm, dem Haupt, rann herab auf den Saum seiner Kleider (Ps 133,2); und damit waren auch seine Nachfolger von Gott gesalbt.
Die Salbung bewirkt Erkenntnis (1. Kor 2,12; 1. Joh 2,20.27) und Kraft (Apg 10,38). Gott hatte gestattet, dass den Gläubigen ein Beiname gegeben wurde – „Christen“ –, der genau dieses Merkmal des Heiligen Geistes andeutet. Denn „Christus“ bedeutet „Gesalbter“, und daher bedeutet der Name „Christen“ ebenfalls „Gesalbte“. Und das weist außerdem deutlich auf die Verbindung (um nicht zu sagen Einheit) mit Christus in der Salbung hin und erklärt damit zweifellos, warum wir an dieser Stelle daran erinnert werden, dass Gott uns in Christus befestigt (o. mit Christus fest verbunden) hat.
Wir sind auch von Gott versiegelt. Wir sollten nicht vergessen, dass es bei Salbung und Versiegelung um denselben Geist geht und dass beides zur selben Zeit stattfindet, wenn der Charakter auch unterschiedlich ist. Wenn Gott den Gläubigen versiegelt – und er versiegelt jeden Gläubigen, der Vergebung seiner Sünden hat ((Apg 2,38; 10,43.44; Eph 1,13; etc.) –, dann kennzeichnet er ihn als Eigentum Christi (Röm 8,9) und versiegelt in auf den Tag der Erlösung (Eph 4,30). Der Geist als Siegel spricht also von Eigentümerschaft und Sicherheit, indem Gott uns seinen Stempel aufdrückt und ihn dadurch unantastbar macht.
Der in uns wohnende Geist ist gleichzeitig das Unterpfand; d.h., er ist der Bürge oder die Garantie, dass wir in den Besitz all dessen gebracht werden, was Gott uns verheißen hat; eine Anzahlung, die den Rest sicherstellt. Im Epheserbrief ist er „das Unterpfand unseres Erbes, zur Erlösung des erworbenen Besitzes, zum Preis seiner Herrlichkeit“ (Eph 1,14). Im zweiten Korintherbrief ist er eher das Unterpfand unseres Auferstehungsleibes, unseres Überkleidetwerdens „mit unserer Behausung, die aus dem Himmel ist, … damit das Sterbliche verschlungen werde von dem Leben“ (2. Kor 5,1–5).
Welch ein reiches Forschungsfeld eröffnet uns eine solche Schriftstelle wie diese! Und wie wenige von uns haben diesen unbezahlbaren Besitz in der Gabe des Heiligen Geistes zumindest in gewissem Maße verstanden.