„Deswegen ließ ich dich in Kreta, dass du, was noch mangelte, in Ordnung bringen und in jeder Stadt Älteste anstellen möchtest, wie ich dir geboten hatte“ (Tit 1,5).

Es ist mehr als deutlich, dass der Apostel Titus und Timotheus anwies, Älteste anzustellen, und dass er, geleitet durch den Heiligen Geist, bestimmte Qualifikationen nannte, die sie bei der Auswahl der Ältesten und Aufseher berücksichtigen sollten. Auch Paulus selbst wählte gemeinsam mit Barnabas „in jeder Versammlung Älteste“ (Apg 14,23). Wir sagen „wählte“, denn es gibt weder hier noch in Titus den geringsten Anlass, das griechische Wort mit „ordinierte“ zu übersetzen. Es ist zwar wahr, dass in der späteren Kirchengeschichte dem Wort in Apostelgeschichte 14 diese Bedeutung beigelegt wurde; aber das Wort selbst enthält diese Bedeutung nicht, denn es bedeutet schlicht und einfach „wählen“, wie man aus Apostelgeschichte 10,41 und 2. Korinther 8,19 erkennen kann.

Es wird jedoch oft gefragt: Wenn die Apostel und Timotheus und Titus Älteste oder Aufseher wählten, warum sollten die Gläubigen das heute nicht mehr können? Zwei gegensätzliche Praktiken herrschen heute vor. Zum einen behaupten Geistliche, die für sich in Anspruch nehmen, Nachfolger der Apostel zu sein, sie hätten die Autorität zum Ordinieren; zum anderen verfechten solche, die dieses Dogma apostolischer Nachfolge ablehnen, dass die Gläubigen selbst das Recht hätten, sich ihre Führer zu wählen. Weder für die eine noch für die andere Praktik gibt es einen Beleg in der Schrift.

Die Apostel waren inspirierte Männer, sie wählten selbst Älteste und übertrugen Timotheus und Titus die Vollmacht, dasselbe zu tun. Doch in keinem ihrer Briefe haben sie irgendeine Anweisung hinterlassen, Nachfolger für sie selbst zu wählen oder Älteste durch die Gläubigen wählen zu lassen. Im Gegenteil: Paulus befahl die Ältesten von Ephesus Gott und dem Wort seiner Gnade, als er sie vor den aufkommenden Gefahren warnte (Apg 20). Genauso wünschte der Apostel Petrus, dass die Gläubigen in ihren Verlegenheiten zu dem Wort Gottes Zuflucht nehmen sollten (2. Pet 3,1; 1,15).

Was bleibt also in Bezug auf die Ältesten? Die von Gott gegebenen Qualifikationen für sie sind in der Bibel niedergelegt. Und wo immer man erkennt, dass ein Bruder in gewissem Maße diese Qualifikationen besitzt, sind die Gläubigen verantwortlich, einen solchen als geeigneten Aufseher in der Versammlung anzuerkennen (vgl. 1. Thes 5,12.13; Heb 13,17 etc.). Der Dienst der Ältesten wird daher vielleicht immer noch gottgemäß ausgeübt, auch wenn es kein Recht mehr gibt, jemanden für dieses Amt zu ernennen. Hinzu kommt, dass nirgendwo in der Schrift zu finden ist, dass ein einzelner Ältester oder Aufseher den Vorsitz oder die Aufsicht über eine Versammlung hat.