In Artikel 79 (Absatz 3) des deutschen Grundgesetzes wird das formuliert, was Juristen die Ewigkeitsklausel nennen. Diese Klausel besagt: Manche Bestimmungen des Grundgesetzes dürfen nicht geändert werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das ist sozusagen eine ewige Bestimmung.

Was die Bibel betrifft, können wir mit Fug und Recht sagen: Für sie gilt, und zwar komplett und im absoluten Sinn, die Ewigkeitsklausel! Denn das Wort Gottes ist unveränderlich und ewig. Das bezeugt sowohl das Alte als auch das Neue Testament:

„In Ewigkeit, Herr, steht dein Wort fest in den Himmeln“ (Psalm 119,89).

„Der Himmel und die Erde werden vergehen, meine Worte aber werden nicht vergehen“ (Markus 13,31).