Frage:

1. Korinther 5: Wurden in den ersten Tagen der Christenheit Zuchtfragen von den Ältesten geregelt und dann die Beschlüsse der Versammlung mitgeteilt, damit sie entsprechend den Beschlüssen, so wie sie ihnen mitgeteilt waren, handeln sollten? Hat diese Handlungsweise aufgehört?


Antwort:

Dass die Ältesten einen tätigen Anteil bei der Behandlung von Zuchtfällen hatten, wie übrigens auch an der allgemeinen Sorge für die Regierung der örtlichen Versammlung, scheint mir ganz in Übereinstimmung mit der Schrift zu sein. Es wird oft vergessen oder es ist unbekannt, dass neun von zehn Zuchtfällen nicht vor die Versammlung gebracht werden brauchen, und dann sollte es auch nicht geschehen.

Vor die Versammlung gebracht werden sollten nur Fälle von Schande, Verdorbenheit und Bosheit, die außergewöhnliche Maßnahmen wie öffentlichen Tadel oder als letztes Mittel den Ausschluss erforderlich machen. Für diese letzte Handlung ist die ganze Versammlung verantwortlich, obwohl seitens der Aufseher unter den Brüdern viele Versuche unternommen sein können, um die Notwendigkeit einer solchen Handlung zu vermeiden. In Fällen schändlicher Bosheit, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist oder ein Trunkenbold oder dergleichen (1. Korinther 5,11), dann ist es die deutliche Pflicht der Versammlung, einen solchen aus ihrer Mitte hinauszutun. Darin handelt die Versammlung, sobald die traurigen Tatsachen bekannt sind, deutlich und bestimmt. Der Verfall hat dies nicht außer Kraft gesetzt noch abgeschafft. Das ist die Verantwortlichkeit, die auf den Schultern aller Heiligen ruht, die zu dem Namen des Herrn Jesus hin versammelt sind. Wenn sie dieser Verantwortlichkeit nicht entsprechen, versuchen sie, Festfeier mit gesäuertem Brot zu halten, und leugnen praktisch, dass sie selbst ungesäuert sind. Alle, die den Geist haben, brauchen nicht zu zweifeln, dass sie die Kraft und auch die Autorität des Herrn haben, um den Bösen hinauszutun. Diese Pflicht wird nicht gemindert, wenn der Böse versucht, diesem feierlich ernsten Ausschluss durch ein träges, langsames oder spätes Bekenntnis zu entgehen.

Solch ein Vorwand darf nicht dazu führen, ein Handeln der Versammlung auszusetzen. Die Versammlung ist gehalten, sich in dieser Sache in allem rein zu erweisen (2. Korinther 7,11) und nicht nur die Wiederherstellung des Sünders zu suchen. Ihre erste Pflicht und ersten Dienst erfüllt sie gegen den Herrn, ob Älteste da sind oder nicht und ob Aufseher da sind oder nicht. So war es allezeit, und so muss es bleiben, auch wenn nur hier und da Brüder da sind, die diese Eigenschaften – nicht den formellen Titel – haben.

Es steht jedem schlecht an, für sich eine höhere Stellung zu beanspruchen als zu der Zeit, da die apostolische Ordnung herrschte.

Es ist eine Pflicht, der Versammlung zu helfen und sie zu leiten, doch ist niemand berufen, einen Fall, der vor die Versammlung kommt, auch für sie zu entscheiden. Jedoch ist es vorteilhaft, wenn treue Männer, voll Gnade und Weisheit, Dinge von geringerer Wichtigkeit regeln und entscheiden können, um einer Berufung der Versammlung aus dem Wege zu gehen – einer Berufung, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn ernste Dinge vorliegen oder wenn alle Versuche zur Heilung fehlgeschlagen sind. Sonst besteht die Gefahr, dass die Versammlung, statt ihre Aufgabe als Tempel Gottes zu bewahren, das Werkzeug oder das Mittel zur Entfaltung von Grillen und Launen, von Schrecken und Angst, von Tyrannei und Despotie wird, verursacht durch fleischliche Individuen, die allerlei Dinge und Personen herbeischleppen, ohne jegliche Begründung in Gottes Wort.

Fragen und Antworten über die Schrift
(THE BIBLE TREASURY Mai 1873, Vol. IX, Seite 271)