Fragen und Antworten über die Schrift (aus Bible Treasury)

Lieber Bruder,

sind Sie so freundlich und beantworten Sie in einer der nächsten Nummern folgende Fragen?

Frage 1: Ist es berechtigt, das, was unter uns als „Brüderversammlung“ bekannt ist, als Darstellung der „örtlichen Versammlung“ zu betrachten, so dass ihre Entscheidungen als Beschlüsse der „örtlichen Versammlung“ eingehalten werden müssen?

Frage 2: Ist es berechtigt, Zusammenkünfte, von der einige Brüder oder auch Schwestern, formell oder auch stillschweigend, herausgehalten werden, als die „örtliche Versammlung“ vertretend zu betrachten?

Frage 3: Kann ich zu Recht aus dem, was Sie in der Maiausgabe 1873 schreiben, ableiten, dass Sie eine „Brüderversammlung“ als ein einfaches Zusammensein derer, die in der „Versammlung“ die „Leitung und Verwaltung“ ausüben, zur Beratung und Zusammenarbeit in den Dingen untergeordneter Wichtigkeit, die keine direkte gemeinsame Behandlung erfordern, sehen wollen? Und dass in Fällen, wo (nach Matthäus 18,15.16 handelnd) erwiesen ist, dass sie nicht imstande waren, das Böse hinwegzutun, ihnen nur noch übrigbleibt, wenn extreme Maßregeln erforderlich scheinen, über diesen Fall der Versammlung Bericht zu erstatten, damit er dort behandelt wird?

Frage 4: Ist es geziemend für diese „Brüder“, einen obengenannten Fall der Versammlung auf diese Weise vorzustellen: Sie (die Brüder) haben sich mit diesem Fall befasst und sind dabei zu der Überzeugung gekommen, dass das Böse den Ausschluss erfordert und dass darum der Böse nicht länger mehr in Gemeinschaft ist? Oder ist auf folgende Weise vorzugehen: Der Fall wird vor alle Brüder gebracht, damit sie die Tatsachen untersuchen, und sie befinden, dass es sich so verhält, wie die Beschuldigung lautet, und dass alle Bemühungen, die Sache wiederherzustellen, erschöpft sind, sie jetzt als letztes Mittel die Sache der Versammlung vorstellen, damit sie zu einem Beschluss kommen soll?

Frage 5: Kann im letzten Fall nicht erwartet werden, dass die Versammlung diesen Fall unmittelbar behandelt, einfach im Hinblick auf den erstatteten Bericht und den Rat der Brüder? Oder muss eine Frist eingeräumt werden (außer in Fällen, die allgemein bekannt sind und bei gebotener Eile) für Einzelne in der Versammlung, die sich selbst in den Vordergrund stellen wollen, bevor sie die Verantwortlichkeiten dieser Handlung vor dem Herrn auf sich nehmen?

Frage 6: Würde die Anerkennung einer „Brüderversammlung“ als Vertreter der ganzen Versammlung nicht eine Rückkehr zu den kirchlichen Systemen sein? Zu den gleichen Grundsätzen eines Kirchenrates?

Antwort:

In den Zusammenkünften derer, die sich dem Dienst an den Heiligen geweiht und verordnet haben, dürfen Überlegungen und Beratungen stattfinden und auch Entscheidungen getroffen und Beschlüsse über Angelegenheiten, die das Werk des Herrn und die Heiligen betreffen, gefasst werden. Jedoch in Fällen der Zulassung zum Tisch des Herrn und des Ausschlusses sind die Heiligen als Versammlung berufen zu handeln. Mir ist nicht bekannt, dass von einer Zusammenkunft, selbst von Ältesten nicht, gesagt werden könnte, dass sie die ganze Versammlung darstelle. Es gibt einen persönlichen Dienst, eine gemeinsame Tätigkeit und ein Handeln als Versammlung. Jede dieser drei Handlungen ist rechtmäßig und wichtig und vom Herrn auch gut geheißen und gebilligt. Aber keine dieser Tätigkeiten und Handlungen ersetzt die andere. Die Versammlung steht für sich, das setzt voraus, dass sie der Platz aller ist, sowohl der Brüder als auch der Schwestern. Selbstverständlich mit der Wirksamkeit des Heiligen Geistes in ihrer Mitte, um den Willen des Herrn zu handhaben.

Eine Zusammenkunft von Aufsehern unter den Brüdern ist sehr wertvoll, besonders von solchen, die nach schriftgemäßen Grundsätzen Älteste sind, obwohl sie jetzt nicht so genannt werden. Denn es ist schädlich und verhängnisvoll, die Versammlung immer wieder mit Fragen zu beschäftigen, die von Menschen aufgeworfen werden, die die Versammlung gegen die Dienstknechte des Herrn aufhetzen wollen und die darum jede gebotene Gelegenheit auf natürliche, fleischliche Weise ausnutzen, ihre Einbildung und ihren Dünkel zu stärken und sich selbst wichtig zu machen. Aber Einzelne, wie sehr sie auch begabt seien, können nicht für die ganze Versammlung handeln. Wohl können sie der Versammlung helfen, vor dem Angesicht des Herrn einen Beschluss zu fassen. Auch können sie die Versammlung moralisch im Lobgesang und auch im Schuldbekenntnis vertreten.

Im Allgemeinen sind die Fälle, die vor die Versammlung gebracht werden müssen, schon so deutlich, dass man nicht zögern oder unschlüssig zu werden braucht. Doch kann es angebracht sein, dass die Versammlung um mehr Zeit oder mehr Klarheit bittet, bevor sie zur äußersten Handlung, dem Ausschluss, schreitet. Auch darf die Versammlung nicht von Personen, für die der Ausschluss das einzige Heilmittel für jede Art des Bösen ist, zu übereilten Maßnahmen gedrängt werden. Das würde das deutlichste Zeichen ihres Mangels an Weisheit sein. Die Versammlung muss jeden Fall ernst und ruhig überdenken, und zwar in dem Gefühl ihrer eigenen Verantwortlichkeit vor dem Herrn und nicht als ausführende Instanz der Ältesten und Aufseher, die Schwachheiten jeder Art unterworfen sind. Die Versammlung hat die Verheißung der Gegenwart des Herrn und darf sich auf besondere Weise darauf stützen. Sie ist Ihm allein unmittelbar unterworfen.

Die Frage, ob unmittelbar gehandelt werden muss oder nicht, hängt ganz von der Art des Falles ab. Es darf nie zu einem gewagten Unternehmen oder zu einem Handeln auf gut Glück entarten, sondern muss die Frucht eines gewissenhaften Urteils vor Gott sein, so dass das Gewissen vor Gott frei ist.

Ein Handeln aufgrund eines Urteils irgendwelcher Vorsteher wäre presbyterianisch und nicht so, wie es der Versammlung Gottes geziemt. Nur für das örtliche Zeugnis zu handeln, wäre Kongregationalismus.

Es geht hier jedoch um die Versammlung Gottes, denn in der gegenwärtigen Zeit des Verfalls verleiht der Herr in seiner Gnade den zwei oder drei, die zu seinem Namen hin versammelt sind, Seine Autorität und Kraft.

Wenn je von Darstellung gesprochen werden kann, dann hier. Das örtliche Zeugnis ist die Darstellung der Versammlung Gottes auf der ganzen Erde. Die Versammlung Gottes auf der ganzen Erde handelt aufgrund des Urteils des örtlichen Zeugnisses. Es ist die Gegenwart des Herrn in der Mitte des örtlichen Zeugnisses, das ihrem Beschluss diesen Wert und dieses Gewicht gibt. Alle Aktivitäten und Handlungen auf einer anderen Grundlage sind menschlich.

(THE BIBLE TREASURY August 1873, Vol. IX Seite 320)