Viele Menschen haben ein ausgesprochenes Sicherheitsbedürfnis. Besonders die Deutschen sind richtig gut darin, sich abzusichern. So gibt es eine Versicherung, die zahlt, wenn man länger als 15 Minuten im Fahrstuhl stecken geblieben ist. Ein andere blecht, wenn man als Mann im Kreißsaal kollabiert, und wieder eine andere, wenn man beim Standesamt ein unerwartetes „Nein“ zu hören bekommt. Es gibt daneben natürlich auch sinnvollere Versicherungen wie eine Haftpflichtversicherung. Aber wer macht sich schon Gedanken, wie man geschützt wird vor dem ewigen Gericht Gottes?

Manche betrachten die Kirchensteuer wie eine Art Versicherungsprämie. Wenn die Sache mit Gott und dem ewigen Gericht doch wahr sein sollte, dann könnte das vielleicht helfen. Oder bringen gute Werke weiter? Oder eine gelungene Konfirmation? Fromme Lieder bei der Beerdigung?

Bedenken wir: Das göttliche Gericht ist keine Eventualität, sondern absolute Gewissheit: „Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach aber das Gericht“ (Heb 9,27). Aber sich davor zu schützen, ist ganz einfach. Man muss zu Gott, dem Richter, fliehen. Man muss ihn um Gnade im Namen des Herrn Jesus anrufen. Wer das ehrlich tut, der wird nicht gerichtet werden. „Wer an den Sohn glaubt, wird nicht gerichtet“ (Joh 3,18).