Als die Jünger den Herrn Jesus in Johannes 11 davon abhalten wollten, wieder nach Judäa zu gehen, weil sie das für zu gefährlich hielten, antwortete Er ihnen: „Hat der Tag nicht zwölf Stunden?“ (Joh 11,9). Damit wollte Er ihnen sagen, dass seine Lebenszeit vom Willen des Vaters bestimmt war und weder durch die Feindschaft der Juden verkürzt noch durch die Sicherheitsvorkehrungen der Jünger verlängert werden konnte. Erst wenn die „zwölf Stunden“ seiner vom Vater festgelegten Lebenszeit vorüber wären, würde sein Leben hier auf der Erde enden. Das Gleiche gilt auch für die „Lebensdauer“ dieser Welt und auch für unser Leben. Die Stunden, das heißt Zeitepochen dieser Welt sind genauso in der Hand des Vaters wie die „zwölf Stunden“ unseres Lebens.
Es ist bemerkenswert, dass wir den Ausdruck „Stunde“ im Sinne eines Zeitabschnitts, der durch bestimmte Merkmale charakterisiert ist, häufig im Johannesevangelium finden und dass man in diesem Evangelium insgesamt genau zwölf verschiedene „Stunden“ unterscheiden kann:[1]
- die Stunde der körperlichen Leiden des Herrn Jesus durch die Hand der Menschen (Joh 7,30; 8,20)
- die Stunde des Versagens der Jünger (Joh 16,32)
- die Stunde der Verherrlichung des Vaters durch die Leiden des Kreuzes (Joh 12,27)
- die Stunde des Hingehens des Sohnes zum Vater (Joh 13,1)
- die Stunde der Verherrlichung des Sohnes im Himmel nach vollbrachtem Werk (Joh 17,1)
- die Stunde der Gnade für verlorene Sünder (Joh 5,25)
- die Stunde der Verkündigung der Wahrheit über den Vater (Joh 16,25)
- die Stunde der Anbetung des Vaters in Geist und Wahrheit (Joh 4,23)
- die Stunde der Verfolgung für die Nachfolger Jesu (Joh 16,2.4)
- die Stunde der Auferstehung (Joh 5,28)[2]
- die Stunde der Verherrlichung des Sohnes des Menschen im Reich (Joh 12,23)
- die Stunde der Freude des 1000-jährigen Reiches (Joh 2,4)
Fußnoten:
- Die Stunden überschneiden sich zeitlich teilweise, der Unterschied liegt dann in den Merkmalen, die damit jeweils verbunden werden.
- Diese Stunde teilt sich in zwei unterschiedliche Phasen, zwischen denen gut 1000 Jahre liegen: die Auferstehung des Lebens (d.h. der gläubig Gestorbenen) und die Auferstehung des Gerichts (d.h. der ungläubig Gestorbenen); vgl. Offenbarung 20,4–6.
