Der Erstgeborene in Israel hatte Anspruch auf das doppelte Erbteil (5. Mose 21,17). Das war sein Erstgeburtsrecht. Zudem hatte der Erstgeborene unter seinen Brüdern die Führerschaft.

Ruben, der Erstgeborene Jakobs, verwirkte sein Erstgeburtsrecht und seine Führerschaft, weil er schrecklich gesündigt hatte (1. Mose 49,3–4).

Das doppelte Teil ging an Joseph, der seine beiden Söhne Manasse und Ephraim zu den 12 Stämmen Israels zählen durfte. Die Führerschaft ging aber nun nicht an den zweiten und dritten Sohn Jakobs, denn diese waren gewalttätig (1. Mose 49,5–7); sie ging an den vierten Sohn Juda. Vor ihm sollten sich seine Brüder niederbeugen (1. Mose 49,8). Beide Gedanken zusammen finden wir dann in 1. Chronika 5,1–2.

Eine Anwendung soll nicht fehlen. Wir Christen werden im Hebräerbrief als Erstgeborener bezeichnet. Tatsächlich haben wir Segnungen, die die Segnungen von Gläubigen in anderen Heilszeitaltern überragen. Wir besitzen gewissermaßen ein doppeltes Erbteil. Aber die Frage ist, ob wir auch unserer Verantwortung entsprechen. Bedenken wir gut, dass jedes Vorrecht Verantwortung mit sich bringt!