Dem Sohn Gottes ist das ganze Gericht anvertraut  (Joh 5,22.27). Er wird alle Menschen richten. Alle werden vor seinem Richterstuhl erscheinen und jedes Knie wird sich vor ihm beugen.

Es gibt drei verschiedene Gerichtstermine, drei große Gerichtssitzungen:

1.)    Das Gericht der Lebendigen zu Beginn des Friedensreiches. Es findet auf der Erde statt (Mt 25,31–46). Es geht darum, wer lebendig in das Reich eingehen darf und wer in die ewige Pein gehen muss. Es entscheidet sich daran, ob man die Boten und die Botschaft vom Reich in der Drangsalzeit aufgenommen hat.

2.)   Das Gericht der Gläubigen. Es findet im Himmel (kurz nach der Entrückung) statt. Es geht darum, dass die Gläubigen offenbar werden und Lohn empfangen (2. Kor 5,10; 1. Kor 3,14; 4,5). Es geht nicht um die Frage, ob Personen verdammt werden (vgl. Joh 3,18), sondern es geht um die Werke und Worte der Personen.

3.)   Das Gericht der Toten (Ungläubigen). Es findet im Himmel nach dem Ende des Reiches und der ersten Schöpfung vor dem großen weißen Thron statt. Hier werden Personen beurteilt – und zwar gemäß dem, was sie getan haben und wie sie mit der Gnade umgegangen sind. Das eine bezeugen die Bücher, in denen die Werke verzeichnet sind, und das andere bezeugt das Buch des Lebens. Siehe Offenbarung 20,11–15

Bei diesem Gericht gibt es weder einen Staatsanwalt noch einen Rechtsanwalt. Der Mensch bekommt es dort direkt mit Gott zu tun.