Im § 78 und 79 des Strafgesetzbuches sind die Verjährungsfristen für Straftaten geregelt (Verfolgungsverjährung und Vollstreckbarkeitsverjährung). Die Verjährungsfristen hängen davon ab, wie hoch das Strafmaß für eine Tat ist. Ausdrücklich ausgenommen von der Verjährung ist der Mord.

Bei Gott gibt es jedoch überhaupt keine Verjährung von Straftaten! Alle Taten eines Menschen werden in “Büchern“ verzeichnet und am großen Tag des Gerichts zur Sprache gebracht werden (Offenbarung 20,12). Die unausweichliche Folge für jeden Sünder wird der Feuersee, die ewige Qual, sein.

Über Sünde wächst kein Gras! Unsere Schuld wird nur dann getilgt, wenn wir sie aufrichtig vor Gott bekennen. Nur so können wir der verdienten Strafe entgehen.