„Und wenn jemand gesündigt hat – wir haben einen Sachwalter bei dem Vater, Jesus Christus,den Gerechten“ (1. Joh 2,1).

Diesen Vers über den gegenwärtigen Dienst des Herrn Jesus wollen wir uns einmal etwas genauer anschauen.

1. „Wenn jemand gesündigt hat …“

Sünde ist für einen Gläubigen etwas völlig Unnormales. „Wenn“, das heißt: „gesetzt den Fall, dass …“ ein Kind Gottes doch sündigt (was nicht seine Gewohnheit sein kann), dann hat der Vater Vorsorge getroffen und den Sachwalterdienst des Herrn Jesus eingeführt.

2. „Wenn jemand gesündigt hat …“

Das ist ein ganz persönliches „jemand“. Dieser Jemand kann ich sein und jeder andere auch. Keiner ist davor gefeit. Und unsere persönliche Erfahrung zeigt, wie oft wir hier leider unseren eigenen Namen einsetzen müssen.

3. „Wenn jemand gesündigt hat …“

Die grammatische Form drückt hier ein punktuelles Ereignis aus. Der Schreiber geht davon aus, dass ein Gläubiger nicht ständig sündigt. Er tut einzelne Fehltritte. Trotzdem kann auch ein wahrer Christ nicht sagen, er würde nicht sündigen.

4. „… wir haben einen Sachwalter …“

Dass wir einen Sachwalter brauchen, wenn wir sündigen, zeigt, wie ernst Gott die Sünde nimmt, über die wir manchmal leichtfertig hinweggehen. Aber dass wir einen Sachwalter haben, ist ein großes Vorrecht. Wir müssen nicht wie bei einem Rechtsstreit einen Anwalt suchen, der sich unserer Sache annimmt. Nein, wir haben bereits einen. Dieses Vorrecht ist uns wohl genauso wenig bewusst, wie die Häufigkeit, mit der er diesen Dienst für uns ausüben muss.

5. „… wir haben einen Sachwalter …“

Das Wort „Sachwalter“ bezeichnet einen Anwalt oder Fürsprecher. Unser Anwalt nimmt sich, wenn wir gesündigt haben, unseres Falles an. Er tut das ungebeten, bevor wir ihm „das Mandat erteilt haben“. Wir müssen nicht zuerst bekennen, bevor er seinen Dienst beginnt. Nein, sein Dienst bringt uns erst dahin, dass wir die Sünde einsehen und bekennen.

6. „… wir haben einen Sachwalter bei dem Vater …“

Tröstliches Wort: „bei dem Vater“. Er ist und bleibt unser Vater, auch wenn wir gesündigt haben. Weil der Herr Jesus, unser Sachwalter, bei dem Vater ist und bleibt, ist und bleibt auch uns dieser Platz sicher.

7. „… wir haben einen Sachwalter bei dem Vater, Jesus Christus, den Gerechten.“

Völligen Trost erhalten wir, wenn wir sehen, wer unser Fürsprecher ist: Jesus Christus, der Gerechte. Jesus, der vom Himmel kam, um für uns zu sterben. Der die Sühnung für unsere Sünden ist, wie der nächste Vers zeigt. Christus, der jetzt, nach einem vollkommenen Sühnungswerk, verherrlicht bei dem Vater ist, völlig angenommen von Gott und wir in ihm. Der Gerechte, der für uns, die Ungerechten gelitten hat, damit wir in ihm Gottes Gerechtigkeit würden. Das ist unser Sachwalter, dem wir vertrauen dürfen, dass er uns, wenn wir ihn seinen Dienst tun lassen, wieder in völlige Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit Gottes bringen wird.

Welche Gnade Gottes offenbart sich in dieser Vorsorge für den ernsten Fall, dass wir sündigen. Sollten wir jetzt „in der Sünde verharren, damit die Gnade überströme? Das sei ferne!“ (Röm 6,1). „Meine Kinder, ich schreibe euch dies, damit ihr nicht sündigt“ (1. Joh 2,1).